top of page

Wunschleistungen

= IGeL

Was sind IGeL ?

Die Abkürzung IGeL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen. Gemäß §12 SGB V Abs. 1 müssen Kassenleistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Ärztliche Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, jedoch im Einzelfall sinnvoll oder nützlich sein können, dürfen auf Ihren Wunsch hin erbracht werden. Die Kosten für diese Behandlungen sind von Ihnen zu begleichen. Hierfür bedarf es vor Behandlungsbeginn eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs und Ihrer schriftlichen Einwilligungserklärung.

Wie kommt der Preis zustande?

Bei der Durchführung Individueller Gesundheitsleistungen handelt es sich um eine typische privatärztliche Behandlung. Die Preise werden nicht frei festgelegt, sondern richten sich wie bei Privatversicherten nach den entsprechenden Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Den genauen Preis für die von Ihnen gewünschten Leistung erfahren Sie auf Anfrage.

Welche individuellen Gesundheitsleistungen bietet unsere Praxis an?

Ich biete nur Individuelle Gesundheitsleistungen an, von denen ich überzeugt bin, dass Sie im Einzelfall einen Zusatznutzen haben. Diese Überzeugung fußt auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und/oder persönlicher ärztlicher Erfahrung. Ich sehe mich als Schulmediziner mit einem ganzheitlich-medizinischen Ansatz. 

Folgende individuelle Gesundheitsleistungen bieten wir an:

  • EKG

  • Lungenfunktionsuntersuchung 

  • Zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung ( "Intervall-Check-Up" )

  • Sonographischer Check-Up der inneren Organe ( "Sono-Check"  oder "Sono-Check-Plus" mit zusätzlichem Einsatz des Farbduplex-Verfahrens)

  • PSA-Screening zur Früherkennung des Prostata-Karzinoms

  • Erstellung Ihrer Patientenverfügung

  • spezielle Atteste

  • individuelle Laborleistungen

  • Beamtenuntersuchung ( nicht bei eigenen Hausarztpatienten möglich )

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bottom of page