Telefon 0781/41444 Offene Sprechstunde Mo-Fr 7-10 Uhr Mo, Di, Do 17-19 Uhr
Kontaktformular für Patienten mit Atemwegsinfekt, V.a. Coronavirusinfektion und Kontaktpersonen
Hier erfahren Sie das weitere Vorgehen in den häufigsten Situationen:
1. Sie haben Beschwerden eines akuten Atemwegsinfektes, hatten jedoch keinen wissentlichen Kontakt zu einem nachgewiesenen Coronafall
--> Bitte begeben Sie sich umgehend in häusliche Isolation. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren einen Termin außerhalb der Sprechstunde mit Ihnen für Untersuchung und Abstrichentnahme. Falls wir keine Kapazitäten mehr haben sollten, werden wir Sie an eine Coronaschwerpunktpraxis vermitteln. Da Sie erkrankt sind, erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn es Ihnen wieder gut geht und das Ergebnis des Abstrichs keinen Nachweis des Coronavirus ergab, dürfen Sie wieder arbeiten.
2. Sie hatten in den letzten 14 Tagen ENGEN Kontakt mit einem nachgewiesenen Coronafall. Sie haben Beschwerden eines akuten Atemwegsinfektes (auch Geruchs- oder Geschmacklosigkeit zählen dazu).
--> Bitte begeben Sie sich umgehend in häusliche Isolation. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren einen Termin außerhalb der Sprechstunde mit Ihnen für Untersuchung und Abstrichentnahme. Falls wir keine Kapazitäten mehr haben sollten, werden wir Sie an eine Coronaschwerpunktpraxis vermitteln. Da Sie erkrankt sind, erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das Ergebnis des Coronavirusabstriches spielt für die Dauer Ihrer häuslichen Isolation KEINE Rolle. Die häusliche Isolation beträgt 14 Tage ab dem letzten engen Kontakt mit dem nachgewiesenen Coronafall. Zudem müssen Sie nach 12 Tagen beschwerdefrei sein, damit die Isolation nach 14 Tagen aufgehoben werden kann.
3. Sie hatten in den letzten 14 Tagen ENGEN Kontakt mit einem nachgewiesenem Coronafall. Sie haben KEINE Beschwerden eines akuten Atemwegsinfektes (auch keine Geruchs- oder Geschmacklosigkeit).
--> Bitte begeben Sie sich umgehend in häusliche Isolation. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren einen Termin außerhalb der Sprechstunde mit Ihnen für die Abstrichentnahme. Falls wir keine Kapazitäten mehr haben sollten, werden wir Sie an eine Coronaschwerpunktpraxis vermitteln. Sollte die Testkapazität allgemein nicht mehr ausreichend sein, wird nach einer Prioritätenliste vorgegangen. Da Sie nicht erkrankt sind, dürfen wir Ihnen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Bitte nehmen Sie mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt auf um diesbezüglich eine individuelle Lösung zu finden (z.B. Homeoffice)!
Das Ergebnis des Coronavirusabstriches spielt für die Dauer Ihrer häuslichen Isolation KEINE Rolle. Die häusliche Isolation beträgt 14 Tage ab dem letzten engen Kontakt mit dem nachgewiesenen Coronafall. Sollten in diesem Zeitraum Atemwegsbeschwerden auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an uns!
4. Sie hatten in den letzten 14 Tagen entfernten Kontakt (nicht Kategorie-1, Definition siehe unten) mit einem nachgewiesenem Coronafall. Sie haben KEINE Beschwerden eines akuten Atemwegsinfektes (auch keine Geruchs- oder Geschmacklosigkeit).
Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf um das individuelle Vorgehen mit Ihnen zu besprechen.
In der Regel ist weder eine Testung noch eine häusliche Isolation notwendig. Sie sollten Ihren Gesundheitszustand jedoch bis 14 Tage nach Kontakt genau beobachten (z.B. Fieber messen) und sich bei Symptomen umgehend an uns wenden.
Lesen Sie HIER was unter engem Kontakt, bzw. Kategorie-I-Kontakt verstanden wird und wie die Regelungen im Detail sind.
Lesen Sie HIER was genau häusliche Isolation bedeutet und was zu beachten ist.